Regeln und Gesetze

Schon immer haben sich bedeutende Künstler bewußt oder aus Unkenntnis über anerkannte Lehrmeinungen hinweggesetzt. Punkmusik als Stil entstand aus einem zum künstlerischen Prinzip erhobenen musikalisch-handwerklichen Unvermögen. Musikalische Eigenheiten, die in einem Stil verboten sind, können prägend für einen anderen sein. Ob eine Musik als wohlklingend oder gar falsch empfunden wird, ist eine Frage der Hörgewohnheit, also der persönlichen musikalischen Erfahrung und Bildung. Die Entwicklung der Hörgewohnheit beginnt bereits im Mutterleib und kann jederzeit fortgeführt werden.

Beispiel
Spielt ein Musiker während einer Improvisation einen Ton, der offensichtlich falsch klingt, so braucht er ihn eigentlich nur zu wiederholen bis er und das Publikum sich diesen Ton „richtiggehört" haben.

Entsprechend der jeweiligen Entwicklung der Hörgewohnheit kann ein Publikum mit einer Musik sowohl über- als auch unterfordert werden.

Analog zur persönlichen Entwicklung der Hörgewohnheit gibt es eine geschichtliche.

Beispiel
Bachs Kompositionen galten in seiner Zeit als unverständlich.
Man hörte „den Teufel durchs Kirchengestühl tanzen". Heute stuft man ähnliche Kompositionen als konventionell ein.

In der Musikentwicklung gibt es einen Mainstream (Hauptstrom, der den Massengeschmack zu bedienen versucht) und musikalische Extreme. Letztere bleiben oft unverstanden, überleben sich und sind aber doch der eigentliche Antrieb für die Entwicklung des Mainstream, da aus künstlerischen Experimenten musikalische Neuerungen in abgeschwächter Form übernommen werden.

Beispiel
Free Jazz. Als Musikstil kaum beachtet, als musikalische Masche in Instrumentalsolos gern zitiert.

Für den Musikproduzenten, der sich ein Repertoire an Gestaltungselementen erschließen will,  kann das Studium der Extreme aber sehr produktiv sein, da hier musikalische Ausdrucksmöglichkeiten konsequenter auf den Punkt gebracht werden.

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